Lebensmittel sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich, keine Arzneimittel
Ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Medikament?
Nein. Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Sie unterliegen damit dem Lebensmittelrecht, nicht dem Arzneimittelrecht.
Das erklärt die meisten Unterschiede: Ein Arzneimittel muss vor der Zulassung Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegen. Bei einem Lebensmittel liegt die Verantwortung beim Hersteller, dass es sicher ist. Kontrolliert wird stichprobenartig, nachdem es im Handel ist.
Bundesministerium der Justiz 2004