Nahrungsergänzungsmittel unterliegen Lebensmittelrecht, nicht Arzneimittelrecht
Nahrungsergänzungsmittel sind in der EU als Lebensmittel reguliert, nicht als Arzneimittel. Sie unterliegen damit anderen Sicherheitsanforderungen, Dosierungsvorgaben und Werbevorschriften. Das bedeutet auch, dass eine Supplementierung im Krankheitsfall keine ärztliche Behandlung ersetzt.